Nicht nur die Überwachung der Einhaltung der DSGVO, sondern auch die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitern ist eine besondere Aufgabe des Datenschutzbeauftragten (vgl. Art. 39 Abs. 1 lit. b) DSGVO).
Ich biete Ihnen nach Ihrer Wahl online oder inhouse eine individuell auf Ihre Mitarbeiter zugeschnittene Schulung an. Die Schulung kann als Grundschulung, sowie themenorientiert für verschiedene Mitarbeitergruppen durchgeführt werden.
Ich führe vor jeder Schulung ein ausführliches Gespräch mit der Geschäftsleitung bzw. dem internen Datenschutzbeauftragten, um den Wunsch und Bedarf des Unternehmens abzuklären.
Es kommt ganz entscheidend darauf an, mit welchen personenbezogenen Daten die Mitarbeiter arbeiten und in welcher Häufigkeit. So macht es durchaus einen Unterschied, ob die Mitarbeiter z.B. mit Gesundheitsdaten arbeiten oder Mitarbeiter aus dem Kundensupport geschult werden sollen.
Maßgeblich ist auch, ob bereits Vorkenntnisse vorhanden sind und ob Schulungen aus einem bestimmten Anlass heraus oder als Basis in regelmäßigen Zeitabständen angeboten werden sollen (z. B. jährlich).
Grundschulung
Bei einer Grundschulung gebe ich in der Regel einen erster Überblick zum Datenschutz. Dabei können etwa folgende Themen in Betracht kommen:
- Grundsätze des Datenschutzes
- Rechtlicher Rahmen und wesentliche Begriffe des Datenschutzes
- Grundlagen der Datenverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Verhalten bei Datenschutzverletzungen und Verstößen
- Hinweise zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen / zur Datensicherheit
- Hinweise zum datenschutzgerechten Einsatz mobiler Geräte
- Hinweise zur Datenschutzrichtlinie im Unternehmen
Themenschulung
Schulungen zu bestimmten Themen könnten zum Beispiel erfolgen zum:
- Beschäftigtendatenschutz in der Personalabteilung
- Datenschutz & Marketing
- Datenschutz bei Einsatz risikoreicher Technologien etc.
Ziele
Durch die Schulungen soll bei den Mitarbeitern:
- das Bewusstseins für datenschutzrechtliche Probleme geschaffen werden
- die Bereitschaft zu datenschutzkonformen Verhalten gefördert werden
- die Befähigung zu datenschutzkonformen Verhalten ermöglicht werden
Teilnahmebescheinigungen
Für die Schulung werden den Mitarbeitern Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Datenschutzschulungen stärken das Problembewusstsein der Mitarbeiter für datenschutzrelevante Fragestellungen. Daher sollten Mitarbeiterschulungen auch ein fester Bestandteil des Datenschutzmanagements im Unternehmen sein.