Wohl jedem Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie er mit der privaten Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel umgehen soll. Die private Nutzung betrieblicher E-Mail und Internet-Accounts ist in vielen Betrieben nur unzureichend geregelt und wird praktisch nur geduldet. Unzureichende Regelungen bergen jedoch die Gefahr, dass der Arbeitgeber ihm obliegende datenschutzrechtliche Pflichten missachtet.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel zu regeln. Dabei wird es auf die Besonderheiten der jeweiligen Unternehmensstruktur, sowie der eventuell vorhandenen Betriebsratsgremien ankommen.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung bzw. einer entsprechenden Einwilligungserklärung der betroffenen Mitarbeiter.
Ebenso regelungsbedürftig ist der Einsatz privater IT der Mitarbeiter, z.B. eines Smartphones oder eines Notebooks im Unternehmen. Vor allem aufgrund der Datensicherheit, den Fragen der Software-Lizenzierung sowie auch den Möglichkeiten des Kontrollverlustes gibt es auch hier das Bedürfnis, den Einsatz von Bring Your Own Devices (BOYD) zu regeln.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung bzw. einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem betroffenen Mitarbeiter.